Kindes- und Erwachsenenschutz

Mit der Umsetzung der neuen Gesetzgebung im Kindes- und Erwachsenenschutz wurden per Januar 2013 auch im Kanton Bern die Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzes kantonalisiert.


Der Regionale Sozialdienst Ipsach führt Mandate für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB, Eckweg 8D, 2504 Biel.


Im Auftrag der KESB führt der Regionale Sozialdienst Abklärungen bei Gefährdungsmeldungen durch oder erstellen zuhanden der Zivilgerichte Berichte im Zusammenhang mit Scheidungssituationen (Kinderzuteilung, Besuchsrecht etc.). Gemäss dem neuen Scheidungsrecht fallen diverse Aufgaben bezüglich der Regelung der elterlichen Sorge, des persönlichen Verkehrs (Besuchsrecht), der Unterhaltspflicht und des Kindesschutzes in den Zuständigkeitsbereich der KESB.


Im Rahmen der Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB ist der Regionale Sozialdienst im Auftrag der KESB auch zuständig für die Feststellung der Vaterschaft und der Unterhaltspflicht von Kindern unverheirateter Eltern.

Aufgabe des Kindesschutzes ist es, Gefährdungssituationen abzuklären und gefährdete Kinder im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde mit geeigneten Massnahmen zu schützen. In den Unterstützungsprozess werden Kinder, deren Eltern und andere Angehörige oder Bezugspersonen miteinbezogen. Zu den stützenden Massnahmen gehören Beratung und Beistandschaft. Falls nötig wird eine familienexterne Hilfe eingerichtet.
Im Rahmen der (gemeinsamen) elterlichen Sorge sind wir den Eltern nach Bedarf bei einer Besuchsrechtsregelung, bei einem Abschluss einer Sorgerecht- und Unterhaltsvereinbarung oder bei einer Vaterschaftsabklärung behilflich.


Pflegekinder bedürfen einem besonderen Schutz. Die Aufsicht in unserem Zuständigkeitsgebiet wird im Auftrag der kantonalen Behörde von der Abteilung Soziales Biel ausgeübt. 

Die Pflegekinderaufsicht berät und beaufsichtigt Pflegefamilien und Tageseltern, wenn minderjährige Kinder ausserhalb ihrer Familie untergebracht werden müssen. Sie arbeitet im Auftrag des Kantonalen Jugendamtes.

Bei auftretenden Problemen werden Pflegefamilien und Tageseltern und Kinder von Fachpersonen beraten. Es wird gemeinsam nach gangbaren Lösungen gesucht. Die Pflegekinderaufsicht erteilt gerne Auskünfte im Zusammenhang mit geplanten Pflegeverhältnissen.

Wenn minderjährige Kinder vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Herkunftseltern leben können und in einer anderen Familie (Pflegefamilie) leben und betreut werden, spricht man von einem Pflegeverhältnis. In solchen Fällen soll eine Instanz eine Aufsicht ausüben und den Kindern wie den Pflegeeltern die nötige Unterstützung vermitteln.

Werden Kinder nur tagsüber fremdbetreut, spricht man von Tageseltern, Tagesmutter oder Tagesvater. Wenn die Kinder auch über die Nacht in der anderen Familie bleiben, spricht man von Familienpflege oder Pflegefamilien (Pflegemutter, Pflegevater).

Bezüglich einer Adoption finden Sie Antworten und Unterlagen auf der Website des Kantonalen Jugendamtes oder unter Telefon 031 633 76 33.

Pflegeeltern, die ein Kind in Wochen- oder Dauerpflege betreuen, benötigen vor der Aufnahme des Pflegekindes eine Bewilligung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Bevor eine Bewilligung für die Familienpflege oder einen Tagespflegeplatz erteilt wird, klärt die Pflegekinderaufsicht die Eignung ab. Später unterstützt die Aufsicht die Betroffenen bei der Platzierungsvorbereitung sowie bei der Ausarbeitung des Pflegevertrages. Sie begleitet und überwacht das Pflegeverhältnis.
Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob die Eltern die Platzierung von sich aus vorgenommen haben oder ob die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eine Platzierung angeordnet hat.

Tagesmütter und Tagesväter, die Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber (ohne Übernachtung) in ihrem Haushalt betreuen, müssen dies der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB melden. Die Tageseltern werden von der Pflegekinderaufsicht begleitet und beaufsichtigt.

Vermittlung von Tageseltern
Die Vermittlung und Entschädigung von Tageseltern erfolgt über den Tageselternverein Nestwärme. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte direkt auf deren Internetseite.

Wenn Sie daran interessiert sind, ein Angebot als Tagesmutter bzw Tagesfamilie zu machen, setzen Sie sich bitte direkt mit unsere Fachstelle Pflegekinder in Verbindung. Dort werden Sie beraten und informiert über die notwendigen Bewilligungen.

Wenn jemand nicht oder nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu regeln, braucht es eine Begleitung oder Vertretung. Im Rahmen des Erwachsenenschutzes wird als Massnahme zur Hilfe und zum Schutz meist ein Beistand oder eine Beiständin ernannt. 

Wenn niemand aus dem Umkreis der betroffenen Person die Aufgabe als Beistand oder Beiständin übernehmen kann, führen unsere Fachleute im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) diese Beistandschaften. Ausgebildete Sozialarbeiterinnen unterstützen, beraten, begleiten und vertreten betroffene Personen und deren Angehörige.

Die Beistandschaften werden durch die Behörde angeordnet, um schutzbedürftigen Personen die notwendige Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen. Für Kinder und Jugendliche, die nicht unter elterlichen Sorgen stehen, wird ein Vormund als gesetzlicher Vertreter ernannt.

Neben den Berufsbeiständinnen des Bereichs Kindes- und Erwachsenenschutz des Sozialdienstes Ipsach führen auch Privatpersonen Mandate. Unsere Sozialarbeiterinnen sind für die Rekrutierung, Ausbildung, Beratung und Unterstützung von privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (priMa) zuständig.

Wenn der Verdacht auf Gefährdung des Kindes- oder Erwachsenenwohles besteht, kann bzw. muss eine Gefährdungsmeldung gemacht werden. Die Gefährdungsmeldung muss direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Biel gemacht werden. Die Behörde prüft und entscheide, ob ein Abklärungsverfahren eröffnet werden muss. Sofern angezeigt, wird unser Sozialdienst mit der Durchführung einer Sozialabklärung beauftragt.

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