Abstimmungen und Wahlen

Allgemeine Informationen zu Abstimmungen und Wahlen

Die Durchführung sämtlicher eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Wahl- und Abstimmungsgeschäfte wird der Abstimmungs- und Wahlkommission übertragen (Artikel 11 Reglement über die Urnenwahlen und -abstimmungen Ipsach).

Abstimmungsergebnisse Ipsach

12. März 2023

Abstimmungs- und Wahllokal
- Persönliche Stimmabgabe im Parterre der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 8, Ipsach
- Geöffnet am Sonntag von 10:00 bis 11:00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe
Bei allen Abstimmungen und Wahlen besteht die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe.
Der Zustellumschlag ist auch als Antwortumschlag zu verwenden.  Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
- ein anderes als der amtliche Antwortumschlag verwendet wird und dieses nicht zugeklebt ist,
- die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt,
- der Antwortumschlag mehr als eine Ausweiskarte enthält,
- der Antwortumschlag verspätet bei der Gemeinde eintrifft.

Die Ausweiskarte muss unterschrieben sein, damit die Stimmabgabe gültig ist. Die Sendung kann der Post (wichtig: frankieren), am Schalter während den Bürozeiten abgegeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden.

Stimmrecht
Schweizerinnen und Schweizer sind stimmberechtigt, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind. Nicht stimmberechtigt sind Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

Links zum Thema
Bund
Kanton

Mitglieder Abstimmungs- und Wahlkommission

Die 7 Kommissionsmitglieder werden durch den Gemeinderat jeweils für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Für die aktuelle Legislatur von 2021 bis 2024 sind in der Kommission:

PräsidiumTschirner Katjaseit 01.01.2015
VizepräsidiumSchild Manfredseit 01.01.2021
MitgliederGanz Jürgseit 01.01.2016

Jayakody Jacquelineseit 01.01.2018

Pereira Claudiaseit 01.03.2023

Schärli Paulseit 01.01.2013

Vakanz
SekretariatScholl Michael, Sachbearbeiter Abteilung Einwohner und Finanzen

Abstimmungstermine 2023 und 2024 von Bund und Kanton

12. März 2023



3. März 2024

18. Juni 2023



9. Juni 2024

22. Oktober 2023 (Nationalratswahlen)


22. September 2024

26. November 2023



24. November 2024

Gemeindewahlen 2022

Urnenwahl Gemeindepräsidium am 25. September 2022

Die Urnenwahl für die Amtszeit von 2023 bis 2026 fand am Sonntag 25. September 2022 (Abstimmungstermin von Bund und Kanton) statt.

- Wahlergebnis

Publikation der Ausschreibung

Publikation der Wahlvorschläge


Urnenersatzwahl für das Gemeindepräsidium am 13. Juni 2021 für die laufende Legislatur 2017 bis 2022

Wahlergebnis


Im Jahr 2020 fanden die folgenden Gesamterneuerungswahlen für die Amtszeit von 2021 bis 2024 statt:


An der Urne am Sonntag 01. November 2020
- Gemeinderat (Wahlergebnisse)
- Schulkommission (Wahlergebnisse)

- Wahlvorschläge (Listen)


An der Gemeindeversammlung am Freitag 04. Dezember 2020
- Rechnungsprüfungsorgan (externe Revisionsstelle)
- Bau- und Planungskommission (6 Mitglieder)
- Umweltschutz- und Gesundheitskommission (4 Mitglieder)
- Sicherheitskommission (4 Mitglieder)
- Finanzkommission (4 Mitglieder)
- Wahlen

Gemeindeurnenabstimmung 2022

Urnenabstimmung am 13. Februar 2022

Am Sonntag 13. Februar 2022 fand die Urnenabstimmung über die Revision der Ortsplanung von Ipsach statt.


Ergebnisse der Urnenabstimmung

- Stimmberechtigte        2'876

- Stimmbeteiligung         1'254 (43,60 %)

- Ja                                     948

- Nein                                306


Botschaft


Alle Dokumente
Erläuterungsbericht Ipsach
Gemeindebaureglement Ipsach
Raumentwicklungskonzept Ipsach
Schutzzonenplan Ipsach
Uebersicht Teilaufhebung UeO Herdi
Zonenplan Baugebiet
Zonenplan Gewässerraum und Naturgefahren


Am Samstag 29. Januar 2022 um 10:00 Uhr fand im Mehrzwecksaal des Gemeindezentrums ein Orientierungsanlass statt. Der Gemeinderat sowie der Ortsplaner orientierten über die zur Abstimmung stehenden Planungsinstrumente und beantworteten Fragen.


Das Stimmrecht steht jenen Personen zu, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit 3 Monaten in der Gemeinde wohnen und das kantonale Stimmrecht besitzen.

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