Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde (auch Legislative genannt).
Sie fassen ihre Beschlüsse an der Urne oder an der Gemeindeversammlung.

Zuständig für
- Voranschlag
- Steueranlage
- Reglemente
- Ausgaben über 250'000 bis 1,0 Mio. Franken
- Ausgaben, wenn das fakultative Referendum ergriffen wurde (über CHF 150'000)
- Wahl Rechnungsprüfungsorgan
- Wahl ständige Kommissionen (ohne Schulkommission, Urnenwahl)
- Gemeindeverbände, Ein- und Austritt sowie Reglement Einleitung
- Verfahren zur Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderungen der Gemeinde

Ort, Zeit und Traktanden sind mindestens 30 Tage vorher im Anzeiger bekannt zu machen. Es darf nur über traktandierte Geschäfte endgültig beschlossen werden. Mit einer schriftlichen Botschaft wird über die traktandierten Geschäfte informiert. Die Gemeindeversammlung findet im Mehrzwecksaal statt und beginnt um 20:00 Uhr.

Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, seit drei Monaten in der Gemeinde wohnt und in kantonalen Angelgenheiten stimmberechtigt ist. Es dürfen auch nicht stimmberechtigte Personen als Gäste teilnehmen. Sie müssen gesondert sitzen.


Publikation Genehmigung Protokoll Gemeindeversammlung vom 08.12.2023


Termine 2024
- 21.03.; findet nicht statt
- 13.06.; provisorischer Termin
- 19.09.; provisorischer Termin
- 06.12.; Finanzplan, Budget, ?


Kontaktperson

Präsidialabteilung
Becker Markus
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen