Pflegekinder bedürfen einem besonderen Schutz. Die Aufsicht in unserem Zuständigkeitsgebiet wird im Auftrag der kantonalen Behörde von der Abteilung Soziales Biel ausgeübt.
Die Pflegekinderaufsicht berät und beaufsichtigt Pflegefamilien und Tageseltern, wenn minderjährige Kinder ausserhalb ihrer Familie untergebracht werden müssen. Sie arbeitet im Auftrag des Kantonalen Jugendamtes.
Bei auftretenden Problemen werden Pflegefamilien und Tageseltern und Kinder von Fachpersonen beraten. Es wird gemeinsam nach gangbaren Lösungen gesucht. Die Pflegekinderaufsicht erteilt gerne Auskünfte im Zusammenhang mit geplanten Pflegeverhältnissen.
Wenn minderjährige Kinder vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Herkunftseltern leben können und in einer anderen Familie (Pflegefamilie) leben und betreut werden, spricht man von einem Pflegeverhältnis. In solchen Fällen soll eine Instanz eine Aufsicht ausüben und den Kindern wie den Pflegeeltern die nötige Unterstützung vermitteln.
Werden Kinder nur tagsüber fremdbetreut, spricht man von Tageseltern, Tagesmutter oder Tagesvater. Wenn die Kinder auch über die Nacht in der anderen Familie bleiben, spricht man von Familienpflege oder Pflegefamilien (Pflegemutter, Pflegevater).
Bezüglich einer Adoption finden Sie Antworten und Unterlagen auf der Website des Kantonalen Jugendamtes oder unter Telefon 031 633 76 33.