05. Apr 2024
Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Nidauer Anzeiger vom 08. Februar 2024 war die Änderung des Betriebskonzeptes Tagesschule auf den 01. März 2024 publiziert worden. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (von Freitag 09.02.2024 bis am Montag 11.03.2024). Es wurden keine Beschwerden gegen die Änderung eingereicht. Die Änderung ist somit gültig.
Dokument
Betriebskonzept
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Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
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