04. Apr 2024
Die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Räbli wird öffentlich aufgelegt (gestützt auf Art. 60 des Kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985).
Auflagedauer
- ab Freitag 05. April 2024 bis
- am Montag 06. Mai 2024
Die Unterlagen können während der Auflagedauer zu den Schalteröffnungszeiten bei der Bauabteilung auch eingesehen werden. Wir empfehlen, vorgängig einen Termin zu vereinbaren.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert bis und mit am Montag 06. Mai 2024. Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Dokumente
Kontaktstelle
Bauabteilung
Caroline Kolb
Stv. Leiterin
Direktwahl 032 333 78 21