09. Feb 2024
Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im Nidauer Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Betriebskonzept der Tagesschule werden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Einzelne Änderungen werden bereits angewendet. Übersicht der Änderungen:
- Das Anmeldeverfahren läuft über das kantonale kiBon-System (analog Kindertagesstätte).
- An Kollegiumstagen ist die Tagesschule bei genügend Anmeldungen geöffnet.
- Nebst dem Schulsekretariat ist auch die Abteilung Einwohner und Finanzen für die Administration (Anmeldungen, Rechnungen) zuständig.
- Am Mittwochnachmittag Belegung einzelne Module anstelle ganzer Nachmittag möglich.
- Nach dem Mittagessen werden keine Hausaufgaben mehr erledigt.
- Für Reduktion Elterngebühren bei vorübergehender Abmeldung Arztzeugnis bei Unfall einreichen.
- Frist von 2 Wochen für Kündigung Betreuungsplatz oder einzelne Module auf Quartalsende.
- Elterngebühren werden monatlich in Rechnung gestellt (vorher vierteljährlich).
- Gebühr für Mittagessen CHF 9.00 (vorher CHF 8.00) und für Zvieri CHF 2.00 (vorher CHF 1.00).
Dokument
Betriebskonzept
Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Änderung im Betriebskonzept der Tagesschule kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen eine Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist läuft ab Freitag 09. Februar 2024 bis am Montag 11. März 2024 (ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag). Diese Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.
Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail