Öffentliche Mitwirkungsauflage Neufassung Überbauungsordnung "Gewerbegebiet Herdi"

02. Feb 2024

Der Gemeinderat Ipsach bringt die Neufassung der Überbauungsordnung «Gewerbegebiet Herdi» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage (gestützt auf Art. 58 Baugesetz Kanton Bern). Die Überbauungsordnung ist überkommunal und betrifft die drei Gemeinden Bellmund, Ipsach und Sutz-Lattrigen. Die öffentlichen Mitwirkungen finden zeitgleich in allen Gemeinden statt.


Die Neufassung der Überbauungsordnung «Gewerbegebiet Herdi» liegt 30 Tage in der Gemeindeverwaltung Ipsach auf 

- von Freitag 02. Februar 2024 bis 

- am Montag 04. März 2024


Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind einzureichen an

- Bauabteilung Ipsach, Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach


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Bauabteilung

Caroline Kolb

Stv. Leiterin

Tel. direkt 032 333 78 21

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