20. Okt 2023
Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im Nidauer Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Nidauer Anzeiger vom 24. August 2023 war die Änderung auf den 01. Januar 2024 publiziert worden. In der Feuerwehrverordnung ist die Höhe der Pflichtersatzabgabe geregelt, für Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind. Die Pflichtersatzabgabe ist zwischen dem 20. und 52. Altersjahr zahlbar. Die Pflichtersatzabgabe beträgt seit 2021 2.6 % des Staatssteuerbetrags, maximal CHF 450 pro Jahr. Die Aufgaben der Feuerwehr werden mit Gebühren und nicht mit Steuergeldern finanziert. Die Feuerwehrrechnung ist trotz Erhöhung ab 2021 weiterhin defizitär. Die Pflichtersatzabgabe wird deshalb ab 2024 auf 4.0 % erhöht werden. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (von Freitag 25.08.2023 bis Montag 25.09.2023). Es wurde keine Beschwerde gegen die Änderung eingereicht. Die Änderung ist somit gültig.
Dokument
Feuerwehrverordnung gülig ab 2024
Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail