18. Okt 2023
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens 30 Tage nach der Gemeindeversammlung während 30 Tagen öffentlich auf (Artikel 71 Gemeindeordnung Ipsach).
Die öffentliche Auflage dauert von
- Freitag, 20. Oktober 2023 bis
- Montag, 20. November 2023
Protokoll
Beschwerdemöglichkeit
Während dieser vorgeschriebenen Auflage von 30 Tagen kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Ipsach, Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach, erhoben werden, wenn das Protokoll fehlerhaft ist oder ergänzt werden soll. Über Einsprachen entscheidet der Gemeinderat. Der letzte Tag der 30-tägigen Frist ist am Samstag 18. November 2023. Ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag (Artikel 41 Absatz 2 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG, BSG Nr. 155.21). Für die Genehmigung des Protokolls ist der Gemeinderat zuständig. Die Genehmigung wird im Nidauer Anzeiger publiziert.
Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Direktwahl 032 333 78 00