Personalverordnung Änderung auf 01. Januar 2023

11. Nov 2022

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Die Personalverordnung soll auf den 01. Januar 2023 angepasst werden.

Öffnungszeiten (Artikel 9)
Auf den 01. Januar 2021 wurden die Öffnungszeiten der Verwaltung wie folgt angepasst.

Dienstag              Geschlossen (Änderung)             14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch            08:00 - 13:00 Uhr (Änderung)      Geschlossen (Änderung)

Die Auswertungen zeigen, dass die Verlängerung am Mittwochmittag bis um 13:00 Uhr keinem Bedürfnis bei der Kundschaft entspricht. Aus diesem Grund wird diese Verlängerung ab 01. Januar 2023 wieder aufgehoben.
− Mittwoch            08:00 - 11:30 Uhr (Änderung)        Geschlossen

Bezahlte Kurzurlaube (Artikel 26)
Kurzurlaube werden gewährt für Heirat, Geburt, Todesfall, Wohnungswechsel. Die gemeindeeigene Regelung wird aufgehoben und diejenige des Personalrechts des Kantons Bern übernommen.

Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Änderung in der Personalverordnung kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen eine Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist läuft ab Freitag 18. November 2022 bis am Montag 19. Dezember 2022 (ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag). Diese Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.

Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail

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