Überarbeitung Richtplan Verkehr - Defintive Bewilligung vom AGR noch ausstehend

26. Sep 2022

Der Richtplan Verkehr wurde am 12.08.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Ipsach genehmigt. Im Anschluss wurde der Richtplan dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur definitiven Bewilligung eingereicht.

Momentan ist er dort noch hängig.


Der rechtsgültige Richtplan stammt aus dem Jahr 1994, entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten und musste überarbeitet werden. Erste Arbeiten fanden 2017 statt. Anfang 2018 wurde eine erste öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Aus verschiedenen Gründen wurde die Arbeiten unterbrochen. Im 2021 hat die Sicherheitskommission die Arbeiten mit einem neuen externen Beratungsunternehmen wieder aufgenommen. Zudem wurden eine Kern- sowie eine Begleitgruppe eingesetzt. Der Gemeinderat dankt den vorberatenden Gremien für ihre wertvolle Arbeit. Der Richtplan dient der Behörde als Führungs- und Koordinationsinstrument. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern ist für die Genehmigung des Richtplans zuständig.


Der Richtplan setzt den Fokus auf den Fuss- und Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr. Die Förderung soll mit Massnahmen wie Erhöhung des Anteils ÖV, kurze, direkte und attraktive Fusswege sowie Schliessung der Lücken im Velonetz umgesetzt werden. Die Auswirkungen des Verkehrs sollen so minimiert werden, dass die Sicherheit, die Aufenthaltsqualität und die Minderung von Immissionen (Lärm, Luft und Staub) Vorrang gegenüber höheren Geschwindigkeiten haben. Der motorisierte Individualverkehr soll nicht weiter zunehmen. Auf einigen Quartierstrassen gilt bereits heute Tempo 30. Zudem sind Petitionen hängig, die in gewissen Wohnquartieren auch Tempo 30 fordern. Der Richtplan sieht flächendeckend Tempo 30 und vereinzelt auch Begegnungszonen (Tempo 20) auf den Quartierstrassen vor.

Der Richtplan Verkehr besteht aus:
Erläuterungsbericht mit Massnahmenblättern
Richtplan Erschliessung
Strassenverzeichnis
Richtplan Fussverkehr
Richtplan Velonetz

Übergeordnete Planungsgrundlagen Gemeinde (gemäss Seite 29 Erläuterungsbericht)

Baureglement

Zonenplan

Schutzzonenplan

Zonenplan Gewässerraum und Naturgefahren

Parkierungsverordnung



Kontaktperson
Beat Perler, Gemeinderat
Ressort Öffentliche Sicherheit

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