18. Jan 2021
Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Nidauer Anzeiger vom 12. November 2020 war die Änderung des Betriebskonzeptes Tagesschule auf den 01. Januar 2021 publiziert worden. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (ab Freitag 13.11.2020 bis am Montag 14.12.2020). Ist der letzte Tag der Frist (Samstag 12.12.2020) ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag. Es wurden keine Beschwerden gegen die Änderung eingereicht. Die Änderung ist somit gültig.
Dokument
Betriebskonzept Tagesschule
Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
T Direktwahl 032 333 78 00
E-Mail