Verfügung Betrieb einer Videoüberwachung beim Schulhaus

21. Okt 2020

In der Vergangenheit kam es auf dem ganzen Schulhausareal wiederholt zu Sachbeschädigungen, Diebstählen und Lärmbelästigungen. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, Kameras rund um die Gebäude der Schulanlage aufzustellen.

Die Gemeinde Ipsach verfügt (gestützt auf Artikel 123 in Verbindung mit Artikel 125 Polizeigesetz Kanton Bern PolG / BSG Nr. 551.1):
Der Einsatz von Videoüberwachungen gemäss Artikel 123 PolG (an öffentlichen Orten) wird nach Zustimmung der Kantonspolizei Bern vom 06. Oktober 2020 an den Gebäuden der Schulanlage, Hö-hestrasse 9, 2563 Ipsach, angeordnet.

Rechtsmittelbelehrung
Diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Die Beschwerdefrist läuft ab Freitag 23. Oktober 2020 bis am Montag 23. November 2020 (ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag). Eine Beschwerde muss in mindestens zwei Exemplaren eingereicht werden und einen Antrag, eine Begründung und die Unterschrift enthalten. Der angefochtene Entscheid und die greifbaren Beweismittel sind beizulegen.

Verfügung

Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail

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