Heimatschein: Änderung per 1. Februar 2024

16. Feb 2024

Seit dem 1. Februar 2024 ist im Kanton Bern die Hinterlegung des Heimatscheins bei der Wohngemeinde nicht mehr nötig.
Aus diesem Grund senden wir diesen bei einem Wegzug zurück.

Möglicherweise wird der Heimatschein bei einem ausserkantonalen Wegzug wieder benötigt.
Ändert sich der Zivilstand, wird der Heimatschein infolge Ungültigkeit vernichtet.

Sollten Sie diesen zu einem späteren Zeitpunkt wieder benötigen, müssen Sie einen neuen Heimatschein beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen. Aufgrund der Gesetzesrevision werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.

Längerfristig werden aufgrund der Gesetzesänderung auch die Heimatausweise für Wochenaufenthalter und Wochenaufenthalterinnen wegfallen. Da aber noch nicht alle Gemeinden über eine elektronische Schnittstelle verfügen, stellt die Gemeinde Ipsach in einer Übergangszeit weiterhin Heimatausweise aus und verlangt diese bei der Anmeldung zum Wochenaufenthalt. Stellt Ihre Niederlassungsgemeinde keinen Heimatausweis aus, können Sie bei der Anmeldung auf die Beilage des Heimatausweises verzichten.


Kontaktstelle

Abteilung Einwohner und Finanzen

Gian-Luca Stampfli

Sachbearbeiter

Tel direkt 032 333 78 06

E-Mail

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