Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)
03. Jul 2026
In den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als «gross» beurteilt.
In Ipsach sind davon alle öffentlichen Feuerstellen auf dem gesamten Gemeindegebiet betroffen.
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?
Für mehr Informationen: Medienmitteilung des Kantons Bern vom 02. Juli 2026
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Publikationsstelle
Sicherheitskommission
Angelina Kurth
Sachbearbeiterin
