Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (50m)

03. Jul 2026

In den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als «gross» beurteilt.

In Ipsach sind davon alle öffentlichen Feuerstellen auf dem gesamten Gemeindegebiet betroffen.

Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?


Für mehr Informationen: Medienmitteilung des Kantons Bern vom 2. Juli 2026


Wir danken für die Kenntnisnahme.


Publikationsstelle:
Sicherheitskommission
Angelina Kurth
Sachbearbeiterin
Direkt 032 333 78 05
E-Mail

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