Innerhalb der Schweiz
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:
- Persönlich bei der Abteilung Einwohner und Finanzen oder
- mit dem Online-Formular Wegzug
Persönliche Abmeldung
Bitte bringen Sie Ihren Niederlassungs- oder Aufenthaltsschein mit. Sie erhalten dann Ihren Heimatschein oder Ihren Heimatausweis ausgehändigt. Mit dem Heimatschein müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen am neuen Wohnort anmelden. Den Heimatausweis geben Sie der Wohnsitzgemeinde zurück.
Online-Abmeldung
Der Heimatschein oder den Heimatausweis stellen wir Ihnen per Post zu. Den Niederlassungs- oder Aufenthaltsschein müssen Sie uns nicht zustellen. Sie können ihn vernichten.
Kurzer Auslandaufenthalt mit Rückkehr nach Ipsach (max. 1 Jahr)
Es erfolgt keine Abmeldung. Bitte teilen Sie uns eine Kontaktadresse in der Schweiz mit. Teilen Sie uns mit, wenn Sie wieder nach Ipsach zurückgekehrt sind.
- E-Mail
- Telefon 032 333 78 78 (nach der Ansage die Nr. 1 wählen)
Definitive Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag persönlich bei der Abteilung Einwohner und Finanzen zu erfolgen. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Abmeldung. Der Heimatschein wird Ihnen ausgehändigt. Es ist die Auslandadresse sowie eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben.