Parkieren

Von den öffentlichen Parkplätzen sind lediglich diejenigen in der Seezone gebührenpflichtig.


Die Gebührenpflicht beginnt in der Regel am 01. April und endet am 31. Oktober.

Gebühren sind zu bezahlen jeweils montags bis sonntags zwischen 08:00 bis 19:00 Uhr. 


Die genaue Dauer wird jährlich durch die Sicherheitskommission festgelegt und publiziert.

Informationen 2025


Rechtsgrundlage

Parkierungsverordnung


Hinweis

Mit der App SEPP können sie unsere Parkgebühren bequem und einfach bargeldlos bezahlen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter SEPP-Parking


Einwohner und Finanzen
Parkieren

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