Von den öffentlichen Parkplätzen sind lediglich diejenigen in der Seezone jeweils vom Frühling bis zum Herbst gebührenpflichtig. Die genaue Dauer wird jährlich festgelegt und publiziert.
Die Details (Gebührenzeit sowie Tarif) finden Sie auf unserer Homepage über den Link: Parkgebühren Seezone
Hinweis: Sie möchten Ihr Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz parkieren und haben nicht genügend Kleingeld? Um Ihnen den Stress zur Beschaffung von passendem Geld zu ersparen, können Sie in unserer Gemeinde Ihren Parkvorgang mittels der App „SEPP“ elektronisch abwickeln und geniessen Ihren Aufenthalt ohne Sorgen.
Die rechtlichen Bestimmungen sind in der Parkierungsverordnung (siehe Dokumente - 07.02 - Parkierungsverordnung) festgehalten.