Verordnung über die Berechtigung GERES

08. Mai 2020

Die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES soll auf den 01. Juni 2020 geändert werden. Bisher können die Bereiche Einwohnerkontrolle und Steuern auf die Daten zugreifen. Diese Berechtigung soll auf die Bereiche AHV-Zweigstelle und Sozialdienst erweitert werden.

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES (GERES = Gemeinderegistersysteme des Kantons Bern) soll auf den 01. Juni 2020 geändert werden. Im GERES sind Personendaten gespeichert, die unter anderem auch für die Volkszählung und Statistiken verwendet werden. Die Gemeinden müssen regeln, welche Bereiche auf welche Daten zugreifen dürfen. Bisher können dies die Bereiche Einwohnerkontrolle und Steuern. Diese Berechtigung soll auf die Bereiche AHV-Zweigstelle und Sozialdienst erweitert werden.

Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Änderung in der Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen seit dieser Publikation eine Beschwerde erhoben werden. Diese Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.

Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES gültig ab 01.06.2020


Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Becker Markus
Geschäftsleiter Gemeinde
T direkt 032 333 78 00
E-Mail

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