Richtplan Verkehr zur Vorprüfung eingereicht

16. Dez 2022

Der Richtplan ist dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern zur vorgeschriebenen Vorprüfung eingereicht worden, bevor er genehmigt und in Kraft gesetzt werden kann. Vom 11. Juli 2022 bis am 08. September 2022 war die öffentliche Mitwirkung bei der Ipsacher Bevölkerung durch-geführt worden. Es wurden insgesamt 13 schriftliche Eingaben eingereicht. Aufgrund der Mitwirkung ist der Gemeinderat überzeugt, dass mit dem vorliegenden Richtplan Verkehr ein zweckmässiges Führungs- und Koordinationsinstrument vorliegt.

Der Richtplan setzt den Fokus auf den Fuss- und Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr. Die Förderung soll mit Massnahmen wie Erhöhung des Anteils ÖV, kurze, direkte und attraktive Fusswege sowie Schliessung der Lücken im Velonetz umgesetzt werden. Die Auswirkungen des Verkehrs sollen so minimiert werden, dass die Sicherheit, die Aufenthaltsqualität und die Minderung von Immissionen (Lärm, Luft und Staub) Vorrang gegenüber höheren Geschwindigkeiten haben. Der motorisierte Individualverkehr soll nicht weiter zunehmen. Auf einigen Quartierstrassen gilt bereits heute Tempo 30. Zudem sind Petitionen hängig, die in gewissen Wohnquartieren auch Tempo 30 fordern. Der Richtplan sieht flächendeckend Tempo 30 und vereinzelt auch Begegnungszonen (Tempo 20) auf den Quartierstrassen vor.

Kontaktperson
Beat Perler, Gemeinderat
Ressort Öffentliche Sicherheit
E-Mail

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