Information Kehrichtgrundgebühren 2025

08. Dez 2025

Gestützt auf die Abfallverordnung sowie auf das Abfallreglement der Gemeinde Ipsach wurden Anfang Dezember 2025 die Rechnungen der Kehrichtgrundgebühren für Privatpersonen verschickt.

 
Die Gebühren für Privatpersonen werden gemäss der Abfallverordnung wie folgt berechnet:

- Sockelbetrag pro Haushaltung; CHF 60.00
- Grundgebühr pro steuerpflichtigen Einwohner/Aufenthalter; CHF 30.0


- Nicht verheiratete Personen, die im gleichen Haushalt leben, gelten als Alleinstehende und zahlen eine eigene Gebühr.
- Beispiel: CHF 60.00 + CHF 30.00 = CHF 90.00 +MwSt. (8.1%) = CHF 97.30

- Volljährige Kinder, die im Haushalt der Eltern wohnen, müssen ab dem 18. Lebensjahr ebenfalls eine eigene Gebühr bezahlen.
-  Beispiel: CHF 30.00 +MwSt. (8.1%) = 32.45

Der Beschluss des Abfallreglements wurde am 07.12.2012 durch die Gemeindeversammlung bewilligt und trat am 01.01.2013 in Kraft. Darin regelt der Art. 24 im Abfallreglement den beschriebenen Gebührenrahmen.

Die Überarbeitung des Abfallreglements ist noch andauernd.

Abfallreglement Ipsach
Abfallverordnung Ipsach (inkl. Gebührensätze)

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten können Sie sich gerne bei uns melden.


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Abteilung Einwohner und Finanzen

032 333 78 78

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