Personalverordnung Neueinreihung Stellen in Gehaltsklassensystem auf 01. Januar 2026

19. Nov 2025

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Die Personalverordnung soll auf den 01. Januar 2026 angepasst werden.

Gegen die geplante Neueinreihung der Stellen auf den 01. Januar 2025 waren mehrere Beschwerden beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne eingegangen. Der Gemeinderat beschloss am 24. März 2025, seinen Entscheid betreffend Änderung der Personalverordnung aufzuheben und das Geschäft neu zu beurteilen (Publikation im Anzeiger am 22.05.2025). 

Der Gemeinderat hat in der Zwischenzeit die Neubeurteilung vorgenommen und beschlossen, dass die ursprünglich auf den 01. Januar 2025 vorgesehene Neueinreihung doch umgesetzt werden soll. Es wird weiterhin das Gehaltsklassensystem für das Personal des Kantons Bern angewendet. Der Wechsel in die neuen Gehaltsklassen erfolgt aufgrund des Gehalts und nicht nach den Gehaltsstufen in der bisherigen Gehaltsklasse. 

Stellen / Gehaltsklassen

Bisher

Neu

Geschäftsleitung Gemeinde

23

25

Abteilungsleitung

21

23

Leitung Kindertagesstätte

16

20

Schulsozialarbeiter:in

18

19

Leitung Hausdienst Schule

13

17

Leitung Regionale AHV-Zweigstelle

17

17

Leitung Werkhof

13

17

Fachperson Bauwesen

17

17

Fachperson Finanzen

17

17

Betriebsleitung Tagesschule

16

16

Fachperson Administration Schule

12

15

Gruppenleitung Kindertagesstätte

12

15

Koch/Köchin Tagesschule

11

14

Leitung Hausdienst Gemeindezentrum

12

13

Fachperson Betreuung Kindertagesstätte

11

13

Fachperson Betreuung Tagesschule

11

13

Fachperson Betreuung Tagesschule

11

13

Fachperson Hausdienst Schule

11

13

Fachperson Winterdienst

11

13

Sachbearbeitung

12

13

Mitarbeiter:in Betreuung Tagesschule

8

11

Mitarbeiter:in Küche Tagesschule

8

11

Mitarbeiter:in Reinigung

8

11

Einreihung 2 Gehaltsklassen tiefer bei fehlender Zusatzausbildung

Leitung Kindertagesstätte

18

Leitung Hausdienst Schule

15

Leitung Regionale AHV-Zweigstelle

15

Leitung Werkhof

15

Fachperson Bauwesen

15

Fachperson Finanzen

15

Fachperson Administration Schule

13

Einreihung beim Fehlen eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses

Mitarbeiter:in Betreuung Tagesschule

9

Mitarbeiter:in Küche Tagesschule

9

Mitarbeiter:in Reinigung

9

Beschwerdemöglichkeit

Gegen die Änderung in der Personalverordnung kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen eine Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist läuft ab Freitag 21. November 2025 bis am Montag 22. Dezember 2025 (ist der letzte Tag der Frist (Samstag 20.12.2025) ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag). Die Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/ Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.


Kontaktstelle

Präsidialabteilung

Markus Becker

Geschäftsleiter Gemeinde

032 333 78 00

E-Mail

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