25. Aug 2025
Der Gemeinderat wird am Sonntag 28. September 2025 über die Änderung der Überbauungsordnung «Seezone»
und Uferschutzplan gemäss SFG abstimmen lassen. Die Einladung zur Urnenabstimmung ist mindestens 30 Tage
vorher öffentlich bekannt zu machen (Artikel 9 Gemeindeverordnung Kanton Bern, im Nidauer Anzeiger vom 21.08.2025).
Die Abstimmungsunterlagen der Gemeinde werden zusammen mit den Abstimmungsunterlagen für die
eidgenössischen und kantonalen Vorlagen spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungstermin zugestellt.
Das Stimmrecht in Gemeindeangelegenheiten haben Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt, seit 3 Monaten in
der Gemeinde wohnen und das kantonale Stimmrecht besitzen.
Technischer Bericht Erneuerung Seewasserwerk
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Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
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