Finanzbeschluss Gemeinderat - Referendumsmöglichkeit
11. Dez 2025
Der Gemeinderat beschliesst über neue, einmalige Ausgaben bis CHF 150'000 abschliessend, bis CHF 250'000 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums (Artikel 17 Absatz 2 Gemeindeordnung Ipsach GO).
Der Gemeinderat hat folgende einmalige Ausgabe beschlossen:
CHF 165'000 für die Sanierung Strassenabschnitt Rebenrain
Im 2024 hat die Seeländische Wasserversorgung Gemeindeverband SWG die Wasserleitungen im Abschnitt Rebenrain saniert. Nach dem Einbau des Grobbelags wird in der Regel zwei Jahre zugewartet. Innerhalb dieser Zeit kann es vorkommen, dass in der Strasse Risse entstehen oder sich diese an einigen Stellen senken kann. Die schadhaften Stellen können somit vor dem Einbau des Deck- oder auch Feinbelags behoben werden. Im Frühjahr 2026 soll der Deckbelag beim Strassenabschnitt Rebenrain eingebaut werden. Da die Strasse bereits vor der Sanierung der Wasserleitungen nicht mehr in einem guten Zustand war, wurde entschieden, den gesamten Strassenabschnitt zu sanieren und den Einbau des Deckbelags zusammen mit der SWG zu koordinieren. Durch dieses Vorgehen können Kosten eingespart und der Strassenabschnitt in einem Zug saniert werden. Die Bruttokosten wurden mit CHF 165'000 veranschlagt. Der Anteil der SWG beträgt CHF 40'000. Somit verbleiben Nettokosten für die Gemeinde von CHF 125'000. Die Gemeinde hat trotz dem Anteil der SWG den Bruttobetrag zu beschliessen.
Die Referendumsfrist beträgt 60 Tage. Sie beginnt am Freitag, 12. Dezember 2025 zu laufen und endet am Montag, 09. Februar 2026. Mindestens fünf Prozent (Mindestanzahl 137 Unterschriften) der Stimmberechtigten (aktuell 2'739) können gegen den Gemeinderatsbeschluss das Referendum ergreifen (Artikel 31 GO). Die schriftliche Eingabe muss handschriftlich Name, Vorname, Jahrgang, Adresse und die Unterschrift enthalten, damit sie gültig ist. Das fakultative Referendum ist bei der Gemeindeverwaltung, Gemeinderat, Dorfstrasse 8, Ipsach, einzureichen.
Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächst möglichen Gemeindeversammlung die Vorlage zum Entscheid (Artikel 33 GO).
Kontaktperson Projekt
Bauabteilung
Rolf Zbinden
Leiter
Kontakt Referendum
Präsidialabteilung
Becker Markus
Geschäftsleiter Gemeinde
