Einführung temporäre Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf der Dorfstrasse

11. Jan 2024

Die Gemeinde Ipsach verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsanordnungen:

Einführung Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in Dorfstrasse, zwischen der Kantonsstrasse und der Einmündung Blumenrain bis Ende Mai 2024

Infolge eines Neubaus im Blumenrain ist geplant, dass der Bauverkehr (Lastwagen) über die Dorfstrasse zur Hauptstrasse umgeleitet wird. Die obenerwähnte Verkehrsanordnung wird eingesetzt, um die Sicherheit der Fussgänger sowie der Schulkinder während dieser Bauphase zu erhöhen.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher/französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft.

Sicherheitskommission Ipsach

Kontaktperson
Abteilung Einwohner und Finanzen
Angelina Kurth
Sachbearbeiterin
Direktwahl 032 333 78 05

E-Mail


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