16. Okt 2025
Einführung Tempo 30 Zone Höhestrasse, Brunnackerstrasse, Rousseuweg, Eigerweg und Sonnhalde
Die Gemeinde Ipsach verfügt mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgende
Verkehrsmassnahme: (gestützt auf Art. 44 Abs. 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG
732.111.1)
Tempo-30-Zone
in der Höhestrasse (zwischen Einmündung Dorfstrasse bis Verzweigung Sonnhalde – Eigerweg),
Brunnackerstrasse, Rousseauweg, Eigerweg und Sonnhalde.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die
Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989, innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich
Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, erhoben werden.
Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher/französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine
Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten. Diese
Verfügung tritt nach Ablauf obengenannten Einsprachefrist sowie mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Sicherheitskommission Ipsach