Baureglement - Keine Einsprachen/Rechtsverwahrungen gegen geringfügige Änderung

01. Jul 2026

Vom 24. April 2026 bis am 25. Mai 2026 fand die öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung von Art. 12 des Baureglements Ipsach statt. Es ging dabei um die Anpassung der Masse der Nutzung bei der Zone mit Planungspflicht Schürlirain ZPP Nr. 5. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Einsprachen und Rechtsverwahrungen eingereicht worden. Die Änderung wird nun dem Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR des Kantons Bern zur vorgeschriebenen Genehmigung eingereicht.

Kontaktperson
Bauabteilung
Caroline Kolb
Fachperson Bauwesen

Direkt 032 333 78 21

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