Überbauungsordnung ZPP Nr. 5 "Detailerschliessung Kirschbaumweg" - Öffentliche Mitwirkungsauflage

05. Aug 2026

Der Gemeinderat Ipsach bringt die Überbauungsordnung ZPP Nr. 5 "Detailerschliessung Kirschbaumweg" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage (gestützt auf Artikel 58 Baugesetz Kanton Bern).


Die Auflagefrist von 30 Tagen ist wie folgt:

- Ab Donnerstag 07. August 2026 bis

- am Montag 07. September 2026


Ist der letzte Tag der Frist (Samstag 05. September 2026) ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag l Artikel 41 Absatz 2 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege Kanton Bern).


Die Unterlagen können auch in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.


Dokumente

Erläuterungsbericht

Zustandsbeurteilung, Kostenvoranschlag, Bemerkungen

Überbauungsplan 1:500

Landerwerbsplan 1:250


Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben sowie Anregungen

unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Ipsach, Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach, zu richten.


Kontaktstelle

Bauabteilung

032 333 78 20

E-Mail



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