Überbauungsordnung ZPP Nr. 5 "Detailerschliessung Kirschbaumweg" - Öffentliche Mitwirkungsauflage
05. Aug 2026
Der Gemeinderat Ipsach bringt die Überbauungsordnung ZPP Nr. 5 "Detailerschliessung Kirschbaumweg" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage (gestützt auf Artikel 58 Baugesetz Kanton Bern).
Die Auflagefrist von 30 Tagen ist wie folgt:
- Ab Donnerstag 07. August 2026 bis
- am Montag 07. September 2026
Ist der letzte Tag der Frist (Samstag 05. September 2026) ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag l Artikel 41 Absatz 2 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege Kanton Bern).
Die Unterlagen können auch in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Dokumente
Zustandsbeurteilung, Kostenvoranschlag, Bemerkungen
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben sowie Anregungen
unterbreiten. Die Eingaben sind an die Einwohnergemeinde Ipsach, Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach, zu richten.
Kontaktstelle
Bauabteilung
