Wezug, Abmeldung

Persönliches
Wezug, Abmeldung

Wählen Sie aus den untenstehenden Themen das für Sie zutreffende aus.

Innerhalb der Schweiz
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:
- Persönlich bei der Abteilung Einwohner und Finanzen oder
- mit dem Online-Formular Wegzug 

Persönliche Abmeldung
Bitte bringen Sie Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass mit.

Definitive Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag persönlich bei der Abteilung Einwohner und Finanzen zu erfolgen. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Abmeldung. Es ist die Auslandadresse sowie eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben.

Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag persönlich bei der Abteilung Einwohner und Finanzen zu erfolgen.
Bitte bringen Sie den Ausländerausweis mit.

Einwohner und Finanzen

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