Innerhalb der Schweiz
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Sie haben dazu zwei Möglichkeiten:
- Persönlich bei der Abteilung Einwohner und Finanzen oder
- mit dem Online-Formular Wegzug
Persönliche Abmeldung
Bitte bringen Sie Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass mit.
Kurzer Auslandaufenthalt mit Rückkehr nach Ipsach (max. 1 Jahr)
Es erfolgt keine Abmeldung. Bitte teilen Sie uns eine Kontaktadresse in der Schweiz mit. Teilen Sie uns mit, wenn Sie wieder nach Ipsach zurückgekehrt sind.
- E-Mail
- Telefon 032 333 78 78 (nach der Ansage die Nr. 1 wählen)
Definitive Abmeldung ins Ausland
Die Abmeldung hat spätestens am Wegzugstag persönlich bei der Abteilung Einwohner und Finanzen zu erfolgen. Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Abmeldung. Es ist die Auslandadresse sowie eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben.