Feuerwehrverordnung; Änderung aufgrund Erhöhung Ansatz Pflichtersatzabgabe ab 2024

18. Aug 2023

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im Nidauer Anzeiger vorgängig publiziert werden. In der Feuerwehrverordnung Ipsach (Artikel 1) ist der Ansatz für die Pflichtersatzabgabe geregelt, für Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind. Die Pflichter-satzabgabe ist zwischen dem 20. und 52. Altersjahr zahlbar. Der Ansatz beträgt seit 2021 2.6 % des Staatssteuerbetrags (vorher 2.3 %), maximal jedoch CHF 450 pro Jahr. Die Aufgaben der Feuerwehr werden mit Gebühren und nicht mit Steuer-geldern finanziert. Die Feuerwehrrechnung ist trotz der Erhöhung im 2021 weiterhin defizitär, aus diesem Grund soll der Ansatz für die Abgabe ab 01. Januar 2024 auf 4.0 % des Staatssteuerbetrags erhöht werden. Der maximale Höchstbetrag bleibt weiterhin bei aktuell CHF 450 pro Jahr (dieser Maximalbetrag wird vom Regierungsrat des Kantons Bern festgelegt). Die Grundlage für die Erhebung der Pflichtersatzabgabe ist im Reglement über den Bevölkerungsschutz Ipsach (Artikel 19) festgelegt. Gemäss Reglement beträgt der Ansatz der Ersatzabgabe im Minimum 2.0 % und im Maximum 8.0 % des Staatssteuerbetrags.

Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Änderung in der Feuerwehrverordnung kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen eine Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist läuft ab Freitag 25. August 2023 bis am Montag 25. September 2023 (ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag). Diese Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.

Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen