06. Dez 2019
Stimmberechtigte Personen 2'884, Anwesende Personen 69 oder 2,4 %, Dauer 20:00 bis 21:10 Uhr
Stimmberechtigte Personen 2'884
Anwesende Personen 69 oder 2,4 %
Dauer 20:00 bis 21:10 Uhr
Dokument Beschlüsse
Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Rechtsverletzung eine Beschwerde erhoben werden (Artikel 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage bei Sachgeschäften und beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung zu laufen (Artikel 67 VRPG). Die Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Kontaktperson
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Direktwahl 032 333 78 00