Gemeindeversammlung vom 06.12.2019; Beschlüsse

06. Dez 2019

Stimmberechtigte Personen 2'884, Anwesende Personen 69 oder 2,4 %, Dauer 20:00 bis 21:10 Uhr

Stimmberechtigte Personen   2'884

Anwesende Personen                 69 oder 2,4 %
Dauer                                  20:00 bis 21:10 Uhr

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Beschwerdemöglichkeit

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann wegen Rechtsverletzung eine Beschwerde erhoben werden (Artikel 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage bei Sachgeschäften und beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung zu laufen (Artikel 67 VRPG). Die Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

 

Kontaktperson

Präsidialabteilung

Markus Becker

Geschäftsleiter Gemeinde

Direktwahl 032 333 78 00

E-Mail

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