Überbauungsordnung ZPP Nr. 6 Dorfkernzone Ost - Öffentliche Auflage Änderung

04. Nov 2026

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern AGR hat die vom Gemeinderat Ipsach am 04. Dezember
2023 und 12. August 2024 beschlossene Überbauungsordnung ZPP Nr. 6 "Dorfkernzone Ost" am 19. Oktober 2026 genehmigt (Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985). 


Mit der Genehmigung wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:

  • Art. 10 Abs. 2 Überbauungsvorschriften (UeV) wird um das Wort "anrechenbar" ergänzt. Der neue Wortlaut ist: Kleinbauten im Sinn von Velounterständen und Pergolen zum Sonnenschutz uam. bis zu einer anrechenbaren Gebäudefläche von 20.00 m2 und einer Gesamthöhe von 3.00 m sind zulässig.
  • Art. 12 UeV wird zweimal aufgeführt. Die Nummerierung wird entsprechend angepasst.

Die Unterlagen liegen bei der Bauabteilung Ipsach, Dorfstrasse 8, 2563 Ipsach, während den Öffnungszeiten
öffentlich zur Einsichtnahme während 30 Tagen auf und sind auch online einsehbar.


Überbauungsvorschriften

Überbauungsplan

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons
Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde
erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes
Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht
werden.

Kontaktstelle
Bauabteilung

Caroline Kolb
Fachperson Bauwesen

032 333 78 20

E-Mail

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