Organisieren Sie ein öffentliches Fest oder eine Veranstaltung?
Dafür benötigen Sie eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramts. Von Ihnen werden unter anderem je ein Konzept für die Hygiene und für den Jugendschutz verlangt. Ein gastgewerblicher Fähigkeitsausweis ist dagegen nicht erforderlich.