Überbauungsordnung – ZPP Nr. 4 «Räbli» - Teiländerung Überbauungsplan öffentliche Auflage vom 03. März bis 03. April 2023

02. Mär 2023

Der Gemeinderat Ipsach bringt die untenstehende Teiländerung zur öffentlichen Auflage (gemäss Artikel 60 Baugesetz Kanton Bern).


Die Auflage- und Einsprachefrist dauert bis und mit am 03. April 2023. Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen.


Auflageunterlagen

Überbauungsvorschriften

Erläuterungsbericht geringfügige Änderung Überbauungsplan

Überbauungsplan geringfügige Änderung


Kontaktperson

Caroline Kolb

Stv. Leiterin Bauabteilung

caroline.kolb@ipsach.ch

032 333 78 21


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