Gültigkeit von Erlassen

25. Jan 2023

An der Gemeindeversammlung vom 09. Dezember 2022 wurden genehmigt:
- Änderung Gebührenreglement (in Artikel 3, Absatz 1, Buchstabe e)
- Einführung Reglement Erhebung Konzessionsabgabe für Stromversorgung

Gegen die Beschlüsse ist innert der Beschwerdefrist von 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung keine Beschwerde eingereicht worden. Die beiden Erlasse sind somit gültig.

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Nidauer Anzeiger vom 01. Dezember 2022 war die Änderung der Benützungsverordnung (in Artikel 5 Absatz 2) auf den 01. Februar 2023 mit einer Beschwerdefrist von 30 Tagen publiziert worden. Es ist keine Beschwerde eingereicht worden. Die Änderung ist somit gültig.

Dokumente

- Gebührenreglement

- Reglement Erhebung Konzessionsabgabe für Stromversorgung

- Benützungsverordnung


Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
T Direktwahl 032 333 78 00
E-Mail

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