Feuerverbot im Wald und generelles Verbot von Feuerwerk

27. Jul 2022

Aktualisierung vom 27.07.2022;

Im ganzen Kanton gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie ein generelles Verbot von Feuerwerk. Die Waldbrandgefahr wird als «gross» beurteilt.


Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt. Zusätzlich gilt ab sofort ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk sowie von Höhenfeuern. Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetprotal des Kantons.


Dokumente

Medienmitteilung Regierungsstatthalteramt Feuerverbot

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe: was gilt?


Kontaktstelle
Abteilung Einwohner und Finanzen
Angelina Kurth
Sachbearbeiterin
Tel 032 333 78 05
E-Mail

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