14. Feb 2022
Bei der Vorlage hatten die Stimmberechtigten über die Revision der Ortsplanung zu entscheiden.
- Stimmberechtigte 2'876
- Stimmbeteiligung 1‘254 (43,60 %)
- Ja 948
- Nein 306
Beschwerdemöglichkeit
Wer bei der Urnenabstimmung eine Rechtsverletzung festgestellt hat, kann innert 30 Tagen eine Be-schwerde erheben. Diese ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach dem Urnengang zu laufen (Artikel 21 Regle-ment über die Urnenwahlen und -abstimmungen Gemeinde Ipsach). Die Frist läuft vom 14. Februar 2022 bis am 15. März 2022.
Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
T Direktwahl 032 333 78 00
E-Mail