Ergebnis Gemeindeurnenabstimmung Revision Ortsplanung vom 13.02.2022

14. Feb 2022

Bei der Vorlage hatten die Stimmberechtigten über die Revision der Ortsplanung zu entscheiden.


- Stimmberechtigte    2'876
- Stimmbeteiligung     1‘254 (43,60 %)
- Ja                                 948
- Nein                            306

Beschwerdemöglichkeit
Wer bei der Urnenabstimmung eine Rechtsverletzung festgestellt hat, kann innert 30 Tagen eine Be-schwerde erheben. Diese ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach dem Urnengang zu laufen (Artikel 21 Regle-ment über die Urnenwahlen und -abstimmungen Gemeinde Ipsach). Die Frist läuft vom 14. Februar 2022 bis am 15. März 2022.

Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
T Direktwahl 032 333 78 00
E-Mail

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