21. Jan 2022
Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zustän¬dig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Nidauer Anzeiger vom 04. November 2021 war die Änderung des Betriebskonzeptes auf den 01. August 2022 publiziert worden. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (ab Freitag 05.11.2021 bis am Montag 06.12.2021). Ist der letzte Tag der Frist (Samstag 04.12.2021) ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag. Es wurden keine Beschwerden gegen die Änderung eingereicht. Die Änderung ist somit gültig.
Dokument
Betriebskonzept Kindertagesstätte
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