27. Aug 2021
Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Einführung, Änderung und Aufhebung muss vorgängig im Anzeiger publiziert werden. In der Or-ganisationsverordnung Ipsach werden die Zuständigkeiten, Vertretungsbefugnisse, Unterschriftenbe-rechtigungen usw. geregelt. Der Gemeinderat kann in seinem Zuständigkeitsbereich einzelnen seiner Mitglieder, einem Gemeinderatsausschuss, einer von ihm eingesetzten Kommission oder dem Ge-meindepersonal für bestimmte Geschäfte oder Geschäftsbereiche selbständige Entscheid- und Verfü-gungsbefugnisse übertragen. Der Gemeinderat will dem Gemeindepersonal die Zuständigkeit für Be-treibungen inkl. Fortsetzungsbegehren, Rechtsöffnungsbegehren, Verwertungsbegehren, Strafanzei-gen, Verfügung von Gebühren und die Anspruchsberechtigung für Betreuungsgutscheine übertragen. Die Verfügungsbefugnisse sind im Anhang 5 der Organisationsverordnung aufgeführt.
Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Änderung in dieser Verordnung kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen eine Beschwerde erhoben werden. Die Frist beginnt am folgenden Tag der Publikation zu laufen (ab Freitag 27.08.2021). Die Frist endet am Montag 27.09.2021. Ist der letzte Tag der Frist (Samstag 25.09.2021) ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächstfolgenden Werk-tag. Die Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, ein-zureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.
Dokument
Organisationsreglement Anhang 5 Änderung auf 01.10.2021
Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Direktwahl 032 333 78 00
E-Mail