02. Jul 2021
Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Einführung, Änderung oder Aufhebung muss vorgängig im Anzeiger publiziert werden. Im Anzeiger vom 20. Mai 2021 war die Einführung der Verordnung GERES auf den 01. August 2021 publiziert worden. Die Mitarbeitenden der Regionalen AHV-Zweigstelle Ipsach und des Regionalen Sozialdiensts Ipsach können die zur Bearbeitung benötigten Personendaten der angeschlossenen Gemeinden über das kantonale Gemeinderegistersystem (GERES) direkt abfragen. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (von Freitag 21.05.2021 bis am Montag 21.06.2021. Ist der letzte Tag der Frist (Samstag 19.06.2021) ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag). Es wurde keine Beschwerde eingereicht. Die Verordnung tritt am 01. August 2021 in Kraft.
Dokument
Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES AHV und RSD
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Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
T Direktwahl 032 333 78 00
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