Urnenersatzwahl Gemeindepräsidium für Legislatur 2017 bis 2022
06. Apr 2021
Aufgrund des vorzeitigen Rücktritts von Gemeindepräsidentin Susanne Stöckenius auf den 31. März 2021 findet am Sonntag 13. Juni 2021 die Ersatzwahl (Majorzwahl) statt. Wäre ein zweiter Wahlgang erforderlich, würde dieser am Sonntag 03. Juli 2021 durchgeführt werden. Die Wahl gilt bis zum Ende der laufenden Legislatur am 31. Dezember 2022. Die Gemeinde hat die Urnenwahl mindestens 9 Wochen vor dem Wahltag bekanntzugeben.
Einreichung Wahlvorschläge
Bis spätestens am Freitag 30. April 2021 um 10.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Präsidialabteilung, Dorfstrasse 8, Ipsach.
- Jede in Ipsach stimmberechtigte Person kann sich zur Wahl stellen.
- Ein Wahlvorschlag darf nur den Namen einer Person enthalten.
- Der Wahlvorschlag muss Vor- und Nachnamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person enthalten.
- Der Wahlvorschlag muss von mindestens 10 Personen unterzeichnet sein, die das Gemeindestimmrecht haben. Stimmberechtigte dürfen nicht mehr als einen Wahlvorschlag für das gleiche Amt unterzeichnen.
Kontaktperson
Präsidialabteilung
Becker Markus
Geschäftsleiter Gemeinde
T direkt 032 333 78 00
E-Mail
