02. Nov 2020
Die Bestimmungen bezüglich Nutzung von Sportanlagen wurden vom Kanton Bern noch präzisiert:
Sport- und Fitnesszentren können unter Einhaltung der Vorgaben des Bundes für den geleiteten Trainingsbetrieb in Kleingruppen von höchstens 15 Personen genutzt werden. Sowohl der Personenkreis als auch die Trainingszeit müssen im Voraus festgelegt werden (kein unkontrolliertes Kommen und Gehen, keine Massierungen im Garderobenbereich. Zugelassen sind sodann lediglich Sportaktivitäten ohne Körperkontakt wie z.B. Yoga, Pilates oder Konditionstrainings, bei denen die Abstandsvorschriften eingehalten werden können.
Da die Ausnahme betreffend angeleitetes Training nur für Sport- und Fitnesszentren gilt, bleiben Schwimmbäder vollständig geschlossen, es sei denn sie befinden sich in einem Sport- oder Fitnesszentrum.
Aus diesem Grund ist das Hallenbad Ipsach bis auf Weiteres für jegliche Aktivitäten geschlossen. Wir werden Sie informieren, sofern sich die Vorgaben ändern.
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Elvir Musanovic
Sachbearbeiter
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