Betriebskonzept Tagesschule; Änderung auf 01. Januar 2021

13. Nov 2020

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im Nidauer Anzeiger vorgängig publiziert werden. Das Betriebskonzept Tagesschule ist seit 01. August 2017 in Kraft. Im Betriebskonzept der Tagesschule Ipsach werden die Grundsätze und Ziele für die Tagesschule definiert. Das Betriebskonzept wird aufgrund von Stundenplanänderungen und neuer Schuladministration Software angepasst. Änderungen sind:
− Im Betriebskonzept ist unter anderem geregelt, dass der Freitagnachmittag nur als ganzes Modul gebucht werden kann. Neu haben diverse Klassen am Freitagnachmittag Unterricht, daher braucht es Anpassungen im Konzept.
− Durch die neue Schuladministration Software können gewisse Prozesse vereinfacht werden. Deshalb gibt es eine Anpassung bei der Einreichung zum Rückerstattungsformular.

Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Änderung im Betriebskonzept Tagesschule kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen eine Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist läuft ab Freitag 13. November 2020 bis am Montag 14. Dezember 2020 (ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag). Diese Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.

Dokument

Tagesschule Betriebskonzept

Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail

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