Änderung Personalverordnung auf 01. Januar 2021 gültig

14. Jan 2021

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im amtlichen Anzeiger vorgängig publiziert werden. Im Nidauer Anzeiger vom 26. November 2020 war die Änderung der Personalverordnung auf den 01. Januar 2021 publiziert worden. Die Beschwerdefrist von 30 Tagen ist abgelaufen (ab Freitag 27.11.2020 bis am Montag 28.12.2020). Ist der letzte Tag der Frist (Samstag 26.12.2020) ein Samstag, ein Sonntag oder ein Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag. Es wurden keine Beschwerden gegen die Änderung eingereicht. Die Änderung ist somit gültig.


Dokument
Personalverordnung

Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail

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