Datenschutzaufsichtsstelle - Änderung in Gemeindeerlassen auf 01.09.2026
20. Okt 2026
Mit dem Inkrafttreten des revidierten Datenschutzgesetzes des Kantons Bern am 01. September 2026 übernimmt
die kantonale Datenschutzbehörde die Aufgaben der bisherigen kommunalen Datenschutzaufsichtsstelle. In Ipsach
war das Rechnungsprüfungsorgan (Firma BDO AG, Biel) dafür zuständig. Dies war in der Gemeindeordnung (Artikel 14 Absatz 3) sowie im Datenschutzreglement (Artikel 10) festgehalten und musste geändert werden. Über Änderungen der Gemeindeordnung entscheidet normalerweise das Stimmvolke an der Urne. Beim Datenschutzreglement liegt die Zuständigkeit bei der Gemeindeversammlung. In diesen beiden Fällen konnte der Gemeinderat selber die notwendige Änderung beschliessen, weil das Recht der Gemeinde an übergeordnetes Recht angepasst werden musste und der Gemeinde dabei kein Handlungsspielraum offen stand (Artikel 52 Gemeindegesetz Kanton Bern). Das Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR des Kantons Bern hat die Änderung der Gemeindeordnung mit Verfügung vom 06. Oktober 2026 genehmigt.
Dokumente
Amt für Gemeinden und Raumordnung Genehmigung Teilrevision
Publikationsstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
