Änderungen Abwasserentsorgungsverordnung; Erhöhung Gebührenansatz einmalige Anschlussgebühren, Wechsel Preisindex und Bezeichnung

08. Dez 2023

Der Gemeinderat ist für die Einführung, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen zuständig. Jede Änderung in einer Verordnung muss im Nidauer Anzeiger vorgängig publiziert werden. In der Abwasserentsorgungsverordnung Ipsach (Artikel 1) ist der Gebührenansatz für die einmalige Anschlussgebühr pro m2 zonengewichtete Grundstücksfläche (ZGF) geregelt. Der Gebührenansatz beträgt seit 2013 CHF 22.35 pro m2 ZGF. Der Gebührenansatz basiert auf dem Berner Index der Wohnbaukosten. Erhöht oder senkt sich dieser Baukostenindex, passt der Gemeinderat den Gebührenansatz im gleichen Verhältnis an. Sofern die Veränderung mindestens 10 Punkte beträgt. Seit der letzten Anpassung auf 2013 hat sich der Baukostenindex um 15.7 Punkte erhöht. Der Gebührenansatz wird ab Januar 2024 auf CHF 25.30 pro m2 ZGF erhöht. Der Kanton empfiehlt den Gemeinden, auf den Baupreisindex "Espace Mittelland (Tiefbau)" zu wechseln, weil der Berner Index der Wohnbaukosten nicht mehr nachgeführt wird. In der Abwasserentsorgungsverordnung Ipsach wird auf 2024 zum empfohlenen Baupreisindex "Espace Mittelland (Baugewerbe Total)" gewechselt. Gleichzeitig wird aus der zonengewichteten Grundstücksfläche (ZGF) die zonengewichtete Geschossfläche (ZGF). Diese Anpassung wird notwendig, weil der Begriff im übergeordneten Abwasserentsorgungsreglement an der Gemeindeversammlung vom 21. September 2023 geändert worden ist. Die Gebührenansätze für die jährlich wiederkehrenden Gebühren bleiben unverändert (Artikel 3: Grundgebühr CHF 0.30 pro m2 ZGF / Arti-kel 4: Verbrauchsgebühr CHF 2.00 pro m3 Wasserverbrauch).

Beschwerdemöglichkeit
Gegen die Änderung in der Abwasserentsorgungsverordnung kann wegen Feststellung einer Rechtsverletzung innert 30 Tagen eine Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist läuft ab Freitag 08. Dezember 2023 bis am Montag 08. Januar 2024 (ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, Sonntag oder ein anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag). Diese Beschwerde ist beim Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne, Hauptstrasse 6, 2560 Nidau, einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift zu enthalten.


Dokument

Abwasserentsorgungsverordnung mit Änderungen auf 01.01.2024


Kontaktstelle
Präsidialabteilung
Markus Becker
Geschäftsleiter Gemeinde
Tel direkt 032 333 78 00
E-Mail

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