Überbauungsordnung ZPP Nr.6 "Dorfkernzone Ost" - Öffentliche Auflage vom 03. März bis 03. April 2023
03. Mär 2023
Der Gemeinderat Ipsach bringt die untenstehende Überbauungsordnung zur öffentlichen Auflage (gestützt auf Artikel 60 Baugesetz Kanton Bern).
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert bis und mit am 03. April 2023. Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist einzureichen.
Auflageunterlagen
Kontaktperson
Caroline Kolb
Stv. Leiterin Bauabteilung
032 333 78 21
