Änderung Baureglement im geringfügigen Verfahren / Genehmigung und Inkraftsetzung

21. Okt 2025

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die vom Gemeinderat der Einwohnergemeinde
Ipsach am 24. März 2025 beschlossene geringfügige Änderung des Baureglements in Anwendung von Art. 61
Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum 5. September 2025 genehmigt.


Die geringfügige Änderung des Baureglements ist seit dem 6. Oktober 2025 in Kraft.

Baureglement


Der Gemeinderat

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